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  • · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Unsere Leserin, Anne M., Rechtsanwalts- und Natarfachangestellte aus Frankfurt, hat oft mit vermeintlich aussichtslosen Vollstreckungssachen zu tun. Unergiebige Vermögensauskünfte, wenig Hintergrundinformationen und Gläubiger, die kaum etwas berichten können ‒ all das ist ihr „täglich Brot“. In solchen Fällen durchforstet unsere Leserin akribisch die Akte des Schuldners. Kürzlich konnte sie so einen schönen Erfolg verbuchen. |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Erst ein Rabatt, dann die „Quittung“

    „Ein Ticket für zwei“ heißt ein Lieblingsfilm unserer Leserin. Darin geht es um die kleine Odyssee zweier Personen, die versuchen, an ihren Zielort zu gelangen, und dabei auf sämtliche Transportmittel zugreifen, die sich ihnen bieten. Als sie ihn sich wieder einmal ansah, fiel unserer Leserin ein, dass sich in einer Akte, die sie gerade sehr beschäftigte, mehrere S-Bahntickets des Schuldners S. befanden, die er irrtümlich mit Kontoauszügen eingereicht hatte. Dergestalt inspiriert, beschloss unsere Leserin, sich am nächsten Tag die Tickets genauer anzusehen.

     

    Sie stellte dann fest, dass die Tickets zwar von verschiedenen Tagen stammten, aber fast identische Abfahrtszeiten enthielten. Ging S. etwa doch einer Tätigkeit nach, was er stets abgestritten hatte? Unsere Leserin betrachtete den Preis der Tickets, sah nach, wie weit S. damit gefahren sein mochte und recherchierte das Umfeld der infrage kommenden Haltestellen nach Unternehmen, bei denen S. beschäftigt sein könnte. Ihr fielen zwei Logistikunternehmen in der Nähe eines S-Bahnhofs auf, die regelmäßig neue Mitarbeiter für einfache Pack- und Kurierdienste einstellen. Diese Stellen kamen für S. in Betracht.

     

    Unsere Leserin schaute sich die Kontoauszüge noch einmal genauer an. Und siehe da: Es tauchten dort rabattierte Abbuchungen genau eines der beiden Unternehmen auf. Nutzte S. etwa Mitarbeiterrabatte? Unsere Leserin ging aufs Ganze. Sie schrieb S. an, konfrontierte ihn mit ihren Erkenntnissen und stellte eine erneute Vermögensauskunft in Aussicht. Das hatte Erfolg: S. bot nicht nur Ratenzahlung an, sondern nannte auch den Arbeitgeber. Dies notierte M. sich gern.

     

    Wichtig | Unsere Leserin hatte schon häufiger Schuldner, die kleine Sachleistungen oder Vergünstigungen erhielten (Freikarten, Gutscheine, etc.). Diese können ein Indiz dafür sein, wo der Schuldner einer verschwiegenen (Neben-)Tätigkeit nachgeht. Wird die Tätigkeit entdeckt, sind Schuldner bemüht, sie nicht zu verlieren, und zahlen zügig.

     

    Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch. Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2019 | Seite 20 | ID 45600561