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  • · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Auch das gibt es: Eigene Interessen und Hobbies kreuzen sich mit notwendigen Recherchen, um Mandanten zu ihrem Geld zu verhelfen. Unsere Leserin, Stefanie Siepen, Rechtsanwaltsfachangestellte in Köln, ging z. B. erfolgreich gegen einen Schuldner vor, der in der Start-up-Szene unterwegs war. Sie deutete einige Indizien richtig und konnte so die Akte schnell abschließen. |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Start-up mit Hindernissen

    Unsere Leserin wirft gerne einen Blick in die Wirtschaftspresse und verfolgt Start-up-Projekte im regionalen Umfeld, denn ihr Freund hat erst kürzlich, aber schon erfolgreich, ein Start-up-Unternehmen (IT-Branche) gegründet. Sie interessiert sich für alles, was dazu gehört: Branchen, Finanzierung, Ideenfindung.

     

    Eines Tages, sie bearbeitete die Akte des Schuldners S. etwa seit drei Monaten, entdeckte sie in einem lokalen Newsletter S. auf einem Gruppenfoto mit zwei seiner Kollegen, die eine Unternehmensidee vorstellten. Einkommen hatte der S. aber in der letzten Vermögensauskunft nicht angegeben. Unsere Leserin wusste: Die Nachricht allein sagt noch nichts aus. Eine Idee ist (noch) kein Einkommen. Dabei wollte es unsere Leserin aber nicht belassen.

     

    Sie recherchierte bei der Redaktion des Newsletters und erfuhr eine Internet-adresse, unter der das Start-up bereits kleine „Häppchen“ kundgab und ‒ jetzt wurde es interessant ‒ darauf hinwies, dass Finanzierungspartner gesucht würden. Unsere Leserin besprach sich mit ihrem Freund, der ihr noch ein paar Tipps gab. Sie hakte auch bei dem Start-up direkt nach, erkundigte sich u. a. nach Beteiligungsmöglichkeiten und abonnierte den Newsletter des jungen Unternehmens. Allerdings: Firmenadressen und Handelsregistereinträge gab es nicht, und auch sonst war keine Chance zu sehen, dem Gläubiger schnell zu helfen.

     

    Jetzt half der berühmte „Kommissar Zufall“: Bei ihrer Lektüre der Wirtschaftspresse entdeckte sie ein Interview mit einem Start-up-Finanzierer, in dem auch zu lesen war, dass er ein lokales Start-up finanzieren wolle. Die Beschreibung passte genau auf das Projekt des S.! Da es nicht leicht ist, Investoren und Unterstützer für eine Geschäftsidee zu finden, rief unsere Leserin S. an, und fragte beiläufig, ob denn der Investor wisse, dass S. seine Außenstände nicht gern begleiche. Ihre „Rechnung“ ging auf: Ohne dass unsere Leserin mehr sagen musste, versprach S., sofort zu zahlen, was er auch in zwei Raten tat. Unsere Leserin konnte die Akte zufrieden schließen.

     

    Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch. Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Vollstreckungs-Tipp: Nebeneinkünfte Zimmervermietung, VE 18, 182
    Quelle: Ausgabe 03 / 2019 | Seite 56 | ID 45701393