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  • 02.04.2019 · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Unser Leser, Florian Wrede, Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH), Prien am Chiemsee, musste sich mit einem „beratungsresistenten“ Gerichtsvollzieher (GV) herumärgern. In seinem aktuellen Fall ging es darum, dass der Schuldner ein ärztliches Attest vorgelegt hatte und ihm der GV darum die Vermögensauskunft nicht abnehmen wollte. Doch die Begründung unseres Lesers in der Erinnerung überzeugte das AG. |