· Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis
Vollstreckungs-Tipp des Monats
| Unser Leserin, Claudia R., Mettmann, stand vor großen Schwierigkeiten: Sie verfolgte in einer Akte den Langzeitschuldner S., der als Gastronom tätig war. Die damit verbundenen Schwierigkeiten kannte sie nur zu gut. Häufig gehen Restaurants und Imbisse schneller „pleite“, als gedacht ‒ oder sie werfen nicht genug ab. Dann kam auch noch Corona ‒ und unsere Leserin hatte eine Idee. |
|
Unsere Leserin wusste über ihren Verlobten, der sich als Gastrokritiker gut mit der lokalen Restaurantszene auskannte, dass S. ein neues Lokal eröffnet hatte. Sie hielt sich aber zunächst zurück und kundschaftete die Lage erst einmal aus. Die „gute Adresse“ des Lokals deutete schon einmal darauf hin, dass S. wohl langfristig plante.
Unsere Leserin recherchierte weiter und entdeckte, dass S. damit warb, auch Hochzeiten und Jubiläen auszurichten. Sie musste abwägen: Zu lange mit dem Zugriff zu warten, könnte dazu führen, dass weitere Gläubiger vom Restaurant erfahren. Zu schnell zu sein, könnte heißen, dass noch nicht genug Veranstaltungen geplant sind. Also rief unsere Leserin kurzerhand im Restaurant an und fragte nach den Konditionen bei einer Bewirtung von 40 Personen.
Anlässlich dieses Gesprächs mit der Angestellten A. erfuhr sie ganz nebenbei von schon terminierten Hochzeiten. Insbesondere die Hochzeit des bekannten Schlagersängers R. warf ihre Schatten voraus.
Unsere Leserin fackelte nicht lange: Sie konfrontierte S. mit diesem Wissen. Diesem wurde „ganz anders“, als er sich ausmalte, dass R. als Drittschuldner benannt werden könnte und was das für die ersehnten Folgebuchungen der prominenten Hochzeitsgäste bedeuten würde. Unsere Leserin erhielt binnen Wochenfrist die hälftige Forderung und zwei Tage vor der Hochzeit des R. den Restbetrag.
Unsere Leserin schrieb uns auch: Corona ist ein Problem für viele Dienstleister und das Gastro-Gewerbe. Wer zu früh vollstreckt, erstickt vielleicht ein „Pfändungspflänzchen“, das noch gedeihen könnte. Daher sei es sinnvoll, zu warten ‒ außer, man habe es mit einem Schuldner zu tun, der in der Vergangenheit schon sehr dreist getrickst hat. In diesem Fall empfiehlt sie, sich auch die Ausstattung von Restaurants anzusehen oder zu schauen, ob Firmen- oder Lieferfahrzeuge existieren. |
Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch. Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.