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  • · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Unsere Leserin, Kristina Palina, Dresden, hat ein umfangreiches Vollstreckungsdezernat in der Kanzlei. Sie kämpft daher häufig mit einem Problem, das viele Leser kennen: Der Rechtsschutz zahlt nur drei Vollstreckungsmaßnahmen. Doch oft sind diese gerade verbraucht, da bieten sich unerwartet gute Zugriffsmöglichkeiten. Unsere Leserin hat eine Strategie entwickelt, wie sie die Kostenübernahme für weitere Vollstreckungen bekommt. | 

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Detektiv an Bord ‒ schon läuft es

    Die Kanzlei unserer Leserin vertrat Mandant G. in einer Forderungssache über rund 20.000 EUR. Nachdem der Anspruch tituliert war, sondierte unsere Leserin die Vollstreckungschancen. In der Regel übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten für drei Vollstreckungsversuche. Unsere Leserin wusste aber aus Erfahrung: Die Versicherer prüfen auf Wunsch auch, ob im Einzelfall kulanterweise Kosten für einen weiteren oder mehr Versuche übernommen werden.

     

    Nach drei erfolglosen Vollstreckungen hatte der Versicherer schon „ordentlich Geld ausgegeben“. Unsere Leserin besprach sich daher mit G., da sie es im konkreten Fall für sinnvoll hielt, einen Detektiv einzuschalten. Ihre Idee: G. zahlt die Kosten für den Detektiv zunächst selbst. Kann dieser dann mit konkreten Informationen über Besitz und Einkommen aufwarten, macht es wieder Sinn, den Rechtsschutz einzuschalten. Legt man diesem den schriftlichen Bericht der Detektei vor, kann man neue, Erfolg versprechende Vollstreckungschancen glaubhaft machen.

     

    So geschah es dann auch: Der Versicherer sah aufgrund des Detektivberichts konkrete Chancen, auch die bisher gezahlten Vollstreckungskosten zurückzubekommen. Es war für ihn also attraktiv, weitere Vollstreckungsversuche zu bezahlen. Unsere Leserin beantragte dann auch später, die Kosten der Detektei festsetzen zu lassen (§ 788 ZPO). Denn nachweislich waren dies notwendige Kosten der Vollstreckung, um wichtige Informationen über den Schuldner zu erlangen.

     

    Unsere Leserin weist auch darauf hin. Beim Rechtsschutz kann schon während der Vollstreckung oder ggf. zuvor gefragt werden, ob Detektivkosten übernommen werden. Dies kann sich bei klaren Verdachtslagen lohnen. Und auch der Versicherer erkennt, dass aufbauend auf Recherchen von Ermittlern ggf. schon der erste Vollstreckungsversuch erfolgreich sein kann und keine weiteren Versuche bezahlt werden müssen.

     

    Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch.

     

    Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 06 / 2022 | Seite 114 | ID 48257245