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  • · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Gerichtsvollzieher als wichtige Informationsquelle haben unserer Leserin Rachel Gosgut, München, schon oft zum Vollstreckungserfolg verholfen. Zuletzt spürte sie so auch einen Schuldner auf, der sich als Gründer versuchen wollte. Das „Zünglein an der Waage“ waren dabei Gruppen in sozialen Netzwerken oder Messenger-Diensten, die oft mehr Informationen liefern, als man denkt. |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Gründern auf den Grund gehen

    Schuldner S. hatte schon vor längerer Zeit seine Zahlungen eingestellt. In einem Telefonat mit ihm hatte unsere Leserin jedoch erfahren, dass er versuchte, an Gründerzuschüsse zu bekommen. Zwar hatte sie S. darauf hingewiesen, dass er auch unaufgefordert mitteilen müsse, wenn er auf diese Weise plötzlich Geld verdient. Aber sie wusste aus Erfahrung: Darauf konnte man sich nicht verlassen.

     

    Sie griff auf eine bewährte Taktik zurück und telefonierte mit der ihr bekannten, erfahrenen Gerichtsvollzieherin X. Deren Tipp: Unsere Leserin solle auf Facebook zwei Gruppen besuchen, in denen sich Personen im lokalen Umkreis über Selbstständigkeit, Zuschüsse und Kredite austauschten. X. berichtete, dass sich mitunter Gründerwillige Geld von Bekannten oder Freunden leihen, die über Rücklagen verfügen, oder sie finden in den o. g. Gruppen Personen, mit denen sie schließlich zusammen gründen wollen. So würden häufig auch Kreditchancen steigen, da man nicht allein gründet. X. berichtete beispielhaft von einem Gläubiger, der in einer Gruppe bzw. einem Forum einen Schuldner entdeckte, der fleißig über Fördermöglichkeiten und Darlehen schrieb. Dieser Gläubiger kam getarnt dort mit dem Schuldner in Kontakt und erfuhr, dass dieser nicht nur geerbt hatte (wenn auch nur eine kleine Summe), sondern zudem erfolgreich einen Kredit erhalten hatte.

     

    Unsere Leserin recherchierte in diesen Facebook-Gruppen. Nach ein paar unverfänglichen Posts wurde sie schließlich in eine WhatsApp-Gruppe zum Thema „Förderung“ eingeladen. Dort war ‒ Volltreffer ‒ auch S. unterwegs. Der Clou: Er war vor zwei Monaten umgezogen und hatte dies nicht mitgeteilt. Außerdem nutzte er als Profilbild bei WhatsApp ein Smartphone, mittig darin ein kleiner Textbalken: „Ersatzakkus für jedes Gerät“. Es war nur noch wenig Arbeit, bis unsere Leserin ermittelt hatte, dass S. sich auf Ersatzbatterien für mobile Elektrogeräte spezialisiert hatte. Er schrieb in der Gruppe von einer „Goldgrube“, da er Akkus günstig besorgen konnte und immer mehr Menschen diese tauschen, statt neue Geräte zu kaufen.

     

    Unsere Leserin stellte S. zur Rede. Er erkannte, dass seine neue Anschrift entdeckt und sein Geschäft „aufgeflogen“ war. Er zahlte die Restforderung überraschend auf einen Schlag.

     

     

    Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch. Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2022 | Seite 172 | ID 48503183