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  • · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Der Fall unserer Leserin Daniela Stumm, Frankfurt/Main, zeigt, wie wichtig es für Gläubiger ist, den Gerichtsvollzieher auf Beobachtungen anzusprechen, die er beim Schuldner macht. Kombiniert man gewonnene Informationen noch mit cleveren Bildersuchen und einer Fahrt „ins Grüne“, können sich plötzlich ungeahnte Zugriffschancen einstellen. |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Auf ein Gläschen ... mit dem Schuldner

    Schuldner S. hatte unserer Leserin zuletzt mitgeteilt, arbeitslos zu sein, nachdem er ein Jahr für ein Unternehmen in Bordeaux gearbeitet hatte. Unserer Leserin kam das aber „spanisch“ vor. Sie telefonierte mit Gerichtsvollzieher X. Der meinte, dass ihm bei S. eine Fachzeitschrift für Winzer und immer wieder der Prospekt eines bestimmten Weinguts aufgefallen waren. Leider könne er sich nicht an dessen Namen erinnern, aber an das Logo: ein stilisiertes, altmodisches Fahrrad mit einer Traube in Sattelform.

     

    Unsere Leserin startete eine Online-Bildersuche und glich Etiketten- und Weinkartonbilder im Internet ab ‒ leider ergebnislos. Einen Volltreffer landete sie aber bei einem lokalen Weinhändler. Dessen Inhaber kannte nicht nur das Weingut, von dem er seit Langem Wein bezog, sondern wusste auch, dass es mit einem großen deutschen, in der Nähe gelegenen Weingut kooperiert. Dort habe es gerade eine „Einstellungswelle“ gegeben.

     

    Unsere Leserin erinnerte sich daran, dass S. bei dem eingangs erwähnten französischen Unternehmen im Marketing tätig gewesen war und über gute Sprachkenntnisse verfügte. Kurzerhand fragte sie den Weinhändler, ob er sie einmal zu einer Weinprobe zum Weingut mitnehmen könne. Er war einverstanden und kurze Zeit später nahm sie schon an einer Führung teil. Dort entdeckte sie Bilder des S. auf Werbebroschüren. Er wurde als „neuer Marketingleiter, Schwerpunkt: französische Weine im deutschen Markt“ vorgestellt, hielt Vorträge zu Weinbau und Rebsorten und ihm war im Prospekt zeichnerisch der Spruch in den Mund gelegt worden „Auf ein Gläschen … mit Ihrem Herrn S.“

     

    Unsere Leserin informierte sich über die Unternehmensdaten und auch der Hinweis ihres Weinhändlers, dass das Gut „prosperiere“, ließ sie aktiv werden. Sie konfrontierte S. direkt mit ihren Erkenntnissen. Sie war sich sicher, dass er seinen Job unter den „aufstrebenden Reben“ nicht aufs Spiel setzen wollte. So war es auch: S. zahlte den Betrag in einer Summe.

     

     

    Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch.

     

    Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 06 / 2023 | Seite 112 | ID 49418014