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  • · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Viele unserer Leser kämpfen mit den Folgen des aktuellen „Arbeitnehmermarkts“. Schuldner sind wechselfreudig, nehmen attraktive Offerten an und sind zunächst für den Gläubiger verloren. Der Fall unserer Leserin Magda Borriel, Hamburg, zeigt, dass viele Erwerbstätige in ihrer Branche bleiben, wenn dort besonders stark Kräfte nachgefragt sind. Wie man dann den neuen Arbeitnehmer recherchiert, zeigt ihr Fall. |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Mahlzeit, Schuldner!

    Schuldner S. hatte eigentlich immer pünktlich seine Raten bezahlt, auch wenn diese nicht besonders hoch waren. Dies ermöglichte ihm seine Tätigkeit: Er lieferte Mahlzeiten im Stadtgebiet aus. Nun gab er an, dort ausgeschieden zu sein. Seine Raten zahlte er nicht mehr.

     

    Unsere Leserin machte sich daraufhin an ihre persönliche „Rasterfahndung“. Schon länger beobachtete sie in Zeitungs- und Onlineinseraten, was sich in der Logistikbranche tat und welche lokalen Anbieter neue Kräfte suchten. Neuerdings setzte sie dabei noch eine Idee um, die sie mit ihrer Kollegin in der Kanzlei entwickelt hatte. Regelmäßig fragte sie Kurier- und Postdienstleister, die Akten oder Eilsendungen an die Kanzlei zustellten, was sich auf dem Markt so täte: Welche Logistikunternehmen haben vielleicht ein Lager in der Nähe neu eröffnet? Gibt es neue Liefer- oder Auslieferungsanbieter in der Branche?

     

    Mit dieser Taktik machte unsere Leserin schnell gute Erfahrungen und legte sich eine regionale „Roadmap“ an. Sie sagt: „So etwas lohnt sich vor allem, wenn man mehrere Schuldner in dieser Branche hat. Man erfährt auch viel über den Arbeitsmarkt, neue Geschäfte und was sich in der Gewerbeszene der Stadt so tut.“ Sie habe so schon manchen Tipp bekommen, der später zum Erfolg führte.

     

    Aber was geschah nun mit S.? Der Paketbote, der regelmäßig in die Kanzlei kam, berichtete von einem neuen Pflegebetrieb, der in der Stadt jetzt zwei Heime betrieb und mehrere neue Fahrer angestellt habe. Da S. früher Mahlzeiten auch an Personen in Privatwohnungen ausgeliefert hatte, hakte unsere Leserin nach. Außerdem recherchierte sie online Einzelheiten zu dieser neuen Einrichtung. Sie spazierte dort nach Feierabend vorbei. Entdeckte Sie S.? Leider nein, aber dessen Wagen parkte auf dem Parkplatz der Pflegeeinrichtung! Fahrzeug und Kennzeichen waren ihr bekannt. Rasch konfrontierte sie S. mit dieser Entdeckung, der die Forderung binnen vier Monaten tilgte.

     

     

    Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch.

     

    Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 07 / 2023 | Seite 130 | ID 49522731