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  • · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Es geschieht nicht oft, dass Gläubigervertreter und Schuldner dasselbe Hobby teilen. Doch im Fall unserer Leserin Meike Rollstein, Nürnberg, war genau das der Fall. Sie beschreibt sich selbst als eine „passionierte Leseratte“ und kam so einer Schuldnerin auf die Spur, die mit einer kleinen Schreibschule und ersten Veröffentlichungen Einkünfte erzielte. |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Völlig neue Seiten des Schuldners

    Unsere Leserin las schon immer sehr gerne, interessierte sich für Verlage und hatte bereits eine Kurzgeschichte verfasst. Mehr war zwar nie daraus geworden, aber sie beobachtete seitdem den Buchmarkt und besuchte häufig Lesungen. Die Forderung gegen Schuldnerin S. hatte sie erst seit einer Woche auf dem Schreibtisch. Ihr Mandant G. hatte mitgeteilt, dass S. Buchhändlerin und Autorin gewesen sei, aber bisher wäre leider nichts zu holen gewesen. Das hatte besonderes Interesse bei unserer Leserin geweckt.

     

    Sie gab bei Suchmaschinen gezielt mehrere kombinierte Anfragen mit dem Namen der S. und Begriffen wie „Buch“, „Autorin“ und „Lesung“ ein ‒ zunächst erfolglos. Sie telefonierte erneut mit G., ob er noch mehr Einzelheiten zu S. kenne. G. erinnerte sich an ein Kinderbuch mit der Abbildung dreier Tierköpfe darauf, das S. einmal zu einer geschäftlichen Besprechung dabei gehabt hätte. Das war alles.

     

    Aber es genügte! Unsere Leserin googelte mit dieser Information erneut und landete einen Treffer: Unter einer positiven Online-Bewertung des Buchs hatte S. kürzlich selbst kommentiert, dass sie aktuell eine Schreibschule eröffnet habe, Workshops gebe und gerade an ihrem ersten Erwachsenenroman schrieb. Schnell entdeckte unsere Leserin die Website der Schreibschule, die teils noch unvollständig war. Allerdings waren erste Workshops angekündigt und Lesungen in Buchhandlungen geplant. Die Termine sollten in wenigen Tagen feststehen.

     

    Unsere Leserin ahnte: Die ersten zarten Gehversuche als Autorin im neuen Genre und Schreibschulen-Inhaberin würde S. sicher nicht gefährden wollen. Konsequent und auch fair einigte sie sich mit ihr auf Ratenzahlungen, sodass die Forderung in einem überschaubaren Zeitraum abzutragen war.

     

     

    Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch.

     

    Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2023 | Seite 228 | ID 49764441