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  • · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Gezielt oder zufällig bekannt gewordene Nebenjobs von Schuldnern gehören zu den wichtigsten Erfolgen, da dann meist konkrete Summen beigetrieben werden können. Unsere Leserzuschriften zeigen: Je findiger der Gläubiger auch auf Kleinigkeiten achtet, desto größer sind die Erfolgsaussichten. Unsere Leserin Elisabeth Feiser, Bremen, brachten eine aufmerksame Kollegin und ein paar simple Postkarten auf die richtige Spur. |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Gläubigertaktik, die „sich gewaschen“ hat

    Unsere Leserin hatte bei Schuldnerin S. lange kein Glück. Zuletzt geringes Einkommen und auch Schulden ließen vermuten, dass perspektivisch wenig zu holen sein würde. Was unsere Leserin aber auch wusste: S. hatte sich einst selbstständig gemacht, als der Gründungszuschuss (Ich-AG) eingeführt wurde. Sehr lange her, aber immerhin: S. hatte Erfahrungen mit der Selbständigkeit gesammelt, auch wenn diese nur ein Jahr lang dauerte.

     

    Dann half ein wichtiger Zufall: Eine Kollegin berichtete unserer Leserin, sie habe in der Mittagspause S. die Straße entlanglaufen sehen. Wie ein Wirbelwind sei sie in verschiedene Bekleidungsgeschäfte und Sanitärhäuser gegangen.

     

    Unsere Leserin schaute in einer der Einrichtungen vorbei, die S. aufgesucht hatte, fand aber zunächst keinerlei Grund für ihre Besuche. Sie entdeckte jedoch, dass in allen Geschäften Postkarten auslagen, auf denen Handtücher, Lappen und Decken abgebildet waren. Es war Werbematerial eines Reinigungsservices, wie die Rückseite der Karte verriet. Jetzt stutzte unsere Leserin: Stand S. mit diesem Service irgendwie in Verbindung? Sie schaute noch einmal in die Akte und entdeckte ein wichtiges Indiz: Tatsächlich hatte S. länger in einer Wäscherei gearbeitet und später auch Kleidungsstücke aufbereitet. Verteilte sie die Karten, weil sie bei dem Reinigungsservice tätig war? Unsere Leserin ging clever vor und schickte Auszubildende A. mit Kleidungsstücken zu dem Service.

     

    A. schaute sich dort um und entdeckte S. sogar. Und: S. kümmerte sich nicht um Wäsche, sondern um das Marketing! A. sah S. kleine Kisten mit Werbeflyern und Geschenken tragen und bekam ein Gespräch der S. mit dem Inhaber mit: Die S. solle „morgen noch zwei Bewerbergespräche führen“ und sich „um die Abrechnungen kümmern, wie immer …“. Unsere Leserin staunte nicht schlecht, als A. ihr Bericht erstattete. Noch erstaunter war allerdings die S., als sie von unserer Leserin auf ihren Job angesprochen wurde, der offenbar schon länger bestand. Nach diesem Gespräch und dem Hinweis auf verschwiegene Einkünfte, kam eine „waschechte“ Ratenzahlung über nur drei Monate zustande ...

     

     

    Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch. Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2024 | Seite 18 | ID 49823338