· Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis
Vollstreckungs-Tipp des Monats
| Häufig arbeiten Schuldner nebenbei „schwarz“ oder nehmen wechselnde Gelegenheitsjobs an, was sogar zu regelmäßigen Einkünften führen kann. Unsere Leserin, Franziska Bohrjan, Hamburg, hat schon länger ein Auge darauf, ob Schuldner sich ein Zubrot verdienen, was sich wieder einmal ausgezahlt hat. |
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Nachbarschaftshilfe und lokale Initiativen, die kranke und behinderte Mitbewohner unterstützen, liegen im Trend. Häufig engagieren sich auch Personen, die aufgrund von Arbeitslosigkeit für ein entsprechendes Engagement Zeit haben und flexibel sind. Dann kann es plötzlich auch nennenswerte Einkünfte geben, wie unsere Leserin erst jüngst wieder einmal festgestellt hat.
Schuldner S. passte genau in das unserer Leserin bekannte Raster: Er wohnte schon lange in seinem Viertel und war dort „bekannt wie ein bunter Hund“. Er hatte häufig Gelegenheitsjobs und engagierte sich in einem Selbsthilfekreis. Er war zudem ausgebildeter Hauswirtschafter, auch wenn er diesen Beruf schon lange nicht mehr ausübte. Aufgrund eines Zeitungsartikels hatte unsere Leserin von den Aktivitäten des S. gelesen. Er wurde dort als „die gute Seele des Quartiers“ beschrieben.
Hier setzte unsere Leserin an: Sie fragte bei einem, ihr durch den Zeitungsartikel bekannten Treffpunkt nach, der kleine Veranstaltungen, Flohmärkte und einen Mittagstisch für die Bewohner des Stadtviertels organisierte. Dort hing auch ein Zettel aus, der Alltagshilfen anbot, darunter eine Handynummer. Ein Treffer! Die Rufnummer war identisch mit derjenigen des S. Gleichzeitig kam sie mit der Mitarbeiterin einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft ins Gespräch, die ihre Kanzlei in einer anderen Angelegenheit mandatierte hatte. Als unsere Leserin den besagten Aushang ansprach, trat die Mitarbeiterin an sie heran und lobte den S., der sich schon seit einem Jahr „so verlässlich um die Nachbarn kümmerte“. Man sei mit ihm im Gespräch, ob er nicht auch für die städtische Wohnungsgesellschaft tätig werden wolle.
Mehr brauchte unsere Leserin nicht zu wissen. Als sie S. mit ihrem Wissen konfrontierte, konnte sie zügig Ratenzahlungen verbuchen. S. wollte seinen Ruf keinesfalls gefährden und schon gar nicht den in Aussicht stehenden Job bei der Wohnungsgesellschaft. |
Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch.
Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.