· Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis
Vollstreckungs-Tipp des Monats
| Gläubiger müssen zum Teil fast schon detektivisches Gespür bei Recherchen zum Schuldner einsetzen. Unsere Leserin Susanne Banschuh, Augsburg, beschrieb uns einen Fall, in dem ein Schuldner mit handwerklichem Talent Einkommen erzielte. Seine vergleichsweise seltene Tätigkeit entdeckte sie mittels Onlinerecherchen und einem schlichten Bildvergleich. |
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Schuldner S. hatte lange Jahre einen Fachhandel für Holzspielzeug, -schmuck und -möbel betrieben. Zuletzt ging das Geschäft so schlecht, dass es selbst zu typischen „Hochzeiten“ (Weihnachtsmärkte, Volksfeste) kaum nennenswerte Einnahmen gab. Nun hatte S. schon vor zwei Jahren sein Geschäft aufgegeben.
Was unsere Leserin allerdings antrieb: Gläubiger G. vermutete, dass sich S. in den letzten Jahren auch mit der Restauration von Möbeln beschäftigt hatte. Er habe „um drei Ecken“ gehört, S. arbeitete z. B. antike Schränke oder Tische auf.
Unsere Leserin wusste, dass alte Möbel, z. B. im „Shabby-Look“, mittlerweile gutes Geld bringen konnten. Obwohl sie zu S. in Online-Verzeichnissen und in zwei Fachmagazinen nichts fand, brachte sie eine Suchabfrage mit den Stichworten „Holz“, „Restauration“, „antik“, kombiniert mit ein paar Namen naher Städte und Regionen weiter. Dabei stieß sie auf die Website einer Werkstatt, die historische Schnitzkunst wie Figuren oder Bänke aufbereitete.
Sie glich ihre Informationen über eine sog. Waybackmachine (https://archive.org/web/) mit der archivierten, eingestellten Website des S. ab. Dort gab es den Hinweis, dass S. einmal Holzstatuen eines Rathauses nach einem Wasserschaden aufbereitet hatte, deren Namen dort mit Foto angegeben war.
Auf der Website der kleinen Werkstatt wiederum gab man eine „Verstärkung“ im Team bekannt. Begleitend zu dem Text stellte man dasselbe Foto der Figurengruppe online, wie sie auf der alten Schuldner-Website zu sehen war. Man warb damit, dass der „neue Mitarbeiter“ in der Vergangenheit u. a. diese anspruchsvolle Restauration der Figuren durchgeführt habe.
Es war nun ein Leichtes, mit S. schnell eine Ratenzahlung zu vereinbaren, die die Forderung kurzfristig tilgte. Denn er wollte natürlich nicht, dass sein neues Umfeld von seinen alten Schulden erfuhr. |
Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch.
Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.