· Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis
Vollstreckungs-Tipp des Monats
| Unsere Leserin, Karolin Müller, Frankfurt, berichtet von einer lohnenswerten Spurensuche. Ihr Schuldner hatte sein Potenzial für solide Sprünge in der Erwerbsbiografie umgesetzt, dies jedoch verschwiegen. „Manchmal muss man nur ein wenig wirtschaftliche Trends beobachten und kurz recherchieren“, so unsere Leserin. |
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Schuldner S. gehörte zu den vorbildlichen „Kandidaten“: dauerhaftes Arbeitsverhältnis, regelmäßige Ratenzahlungen. Dann kam die Corona-Pandemie: S. verlor seinen Job und hatte im Anschluss zwei wechselnde Anstellungen mit nur geringen Verdiensten. Mit den Ratenzahlungen war Schluss.
Dann profitierte er vom neuen Solarboom und lieferte für das Unternehmen U. Solarpaneele und Montageteile aus. Unsere Leserin hatte schon einige Male überlegt, ob S. mit seinem kaufmännischen Hintergrund nicht bessere Chancen in diesem Unternehmen haben könnte. In der jüngsten Vermögensauskunft hatte S. allerdings keine neuen Angaben zum Einkommen gemacht. Aber mochte er in andere Abteilungen gewechselt oder bessere Arbeitsverträge angeboten bekommen haben?
Unsere Leserin recherchierte die Unternehmenswebsite und informierte sich über die Branche. Zu S. fand sie jedoch nichts. Dann half ihr der berühmte „Kommissar Zufall“: Ihr Nachbar ließ sich ein Solarmodul von U. liefern. Da dieses Modul gleich angebaut wurde, nutzte unsere Leserin die Gelegenheit und kam mit einem Mitarbeiter des U. ins Gespräch. Sie erwähnte, S. zu kennen und zu ihrer Überraschung berichtete ihr der Mitarbeiter, dass S. mittlerweile ‒ sehr erfolgreich ‒ für den Verkauf zuständig sei. Er habe aufgrund eines besonders lukrativen Abschlusses erst gestern eine „Runde geschmissen“. Das könne sich S. wegen der „ordentlichen Provisionen“, die er in solchen Fällen erhalte, ja schließlich auch leisten.
Der Rest war Routine: Unsere Leserin setzte sich mit dem verdutzten S. in Verbindung und schilderte ihm die Rechtslage, einschließlich der verheimlichten „verbesserten“ Jobsituation. Das Resultat: S. zahlte die offene Restsumme schon am nächsten Tag. |
Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch.
Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.