· Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis
Vollstreckungs-Tipp des Monats
| Häufig können Gläubiger von den Informationen der Gerichtsvollzieher profitieren. Unsere Leserin, Gabriele Megalo, Bochum, berichtete uns, wie ihr die kombinierten „Auskünfte“ zweier Gerichtsvollzieher halfen, eine hohe Forderung beizutreiben. |
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Unsere Leserin hatte Schuldner S. schon länger im „Bestand“, dies auch noch mit einer hohen Forderung der Gläubigerin G. Die letzte Vermögensauskunft war negativ und es schien keine pfändbare Habe in Sicht. Bei ihren Recherchen griff unsere Leserin zum Telefon und tauschte sich mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher X. aus: Wie konnte es nur sein, dass der gut qualifizierte S. seit Längerem nicht in Beschäftigung war und angesichts früherer guter Verdienste in der Finanzbranche keine Gelder vorhanden waren?
X. hatte eine Idee: Ein Gerichtsvollzieher-Kollege von ihm, Y., interessierte sich privat für die Finanzbranche, FinTechs und die globalen Kapitalmärkte. Da S. früher auch bei Finanzdienstleistern gearbeitet hatte, bot X. an, Y. hierauf anzusprechen.
Und tatsächlich: S. war vor wenigen Jahren auch „Kunde“ von Y. gewesen. Daher war Y. im Gedächtnis geblieben, das er in einer Fachzeitschrift gelesen hatte, S. nehme an einem Modellprojekt teil, das mit Fördermitteln des Landes gestartet war. S. war in diesem Artikel mit Foto erwähnt und wurde als Mitinitiator eines FinTech-Start-Ups zitiert.
Unsere Leserin hatte jetzt wenig Mühe, bei S. an das Geld zu kommen: Ein Hinweis auf das (bereits seit drei Monaten) laufende Projekt und dass er sein neues Einkommen hätte mitteilen müssen, genügten: Die Forderung war binnen zwei Monaten getilgt.
Unsere Leserin empfiehlt, häufiger Gerichtsvollzieher in Schuldner-Recherchen einzubeziehen. Da diese immer wieder ihre Einsatzgebiete ändern und sich auch untereinander austauschen, besteht stets die Chance auf Informationen oder Tipps für neue Recherchen, die man ansonsten nicht erhalten hätte. |
Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch.
Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.