· Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis
Vollstreckungs-Tipp des Monats
| Der Fachkräftemangel wird in verschiedensten Branchen deutlich. Unsere Leserin Alexandra Schedden, Stuttgart, berichtete uns, wie sie Schuldner erfolgreich bei neuen Arbeitgebern aufspürt. Gerade im Bereich Verkehr und Logistik ist ihr das allein in diesem Jahr schon zweimal gelungen. Ihr „Rezept“ stellen wir in folgendem Vollstreckungs-Tipp vor: |
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Obwohl Schuldner S. zunächst pünktlich zahlte, ließ sich später kein Geld mehr beitreiben. Arbeitslosigkeit, ein kurzer Nebenjob ‒ für Gläubiger G. war hier zunächst „Endstation“. Er fragte sich aber, ob S. evtl. einen neuen Job gefunden hatte, den er verschwieg. Denn S. hatte einige Jahre als Busfahrer für private Unternehmen gearbeitet sowie als Reisebegleiter für touristische Anbieter.
Unsere Leserin checkte die einschlägigen Social Media-Kanäle von Reiseveranstaltern und Verkehrsunternehmen. Denn sie wusste: Im Mobilitätssektor werben diese oft mit ihren Mitarbeitern. Begleiter und Servicekräfte lächeln z. B. auf Bussen und Straßenbahnen, aber auch auf Instagram- und Facebook-Posts.
Tatsächlich: S. grinste ihr bei Facebook schon nach kurzer Zeit entgegen, darunter der Post: „Heute ab nach ...-Stadt! Perfektes Wetter und coole Reisende freuen sich auf das ...-Event. Und unser Catering an Bord ist wieder einsame Spitze.“ Angesichts solcher Volltreffer schaut sich unsere Leserin dann gleich an, wie häufig Schuldner vielleicht schon in älteren Posts auftreten, ihren Job oder Tageserlebnisse kommentieren. Je mehr Posts, desto länger arbeiten sie schon dort. Hier fand unsere Leserin aber nur einen Post.
Zufall oder aussagekräftiges Puzzleteil? Unsere Leserin überlegte, wie sie den Post bewerten und ob sie S. direkt kontaktieren sollte. Sie versuchte, dabei einzuschätzen, inwieweit S. seinen neuen Job nicht gefährden würde. Dann entschied sie sich für einen klärenden Anruf.
Mit Erfolg: S. zeigte sich reumütig, bat um Stillschweigen gegenüber seinem neuen Arbeitgeber, erhöhte freiwillig die vereinbarten monatlichen Raten und zahlte diese ununterbrochen bis zur vollständige Tilgung. Das freute nicht nur unsere Leserin, sondern auch G., der seine Forderung gedanklich schon „ausgebucht“ hatte. |
Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch.
Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.