· Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis
Vollstreckungs-Tipp des Monats
| Erben Schuldner, können Gläubiger den Umfang der Erbschaft oft schlecht sofort prüfen, insbesondere, wenn kein Geld vererbt wurde. Unsere Leserin B. Örzel, Berlin, berichtet von einem Fall, in dem der Schuldner geerbt hatte und ihr der pure Zufall einen Vollstreckungserfolg sicherte. |
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Gegen Schuldner S. vollstreckte unsere Leserin bereits seit zwei Jahren. Seit ca. einem Jahr hatte sie keine weiteren Versuche unternommen, da S. weder einen Job noch sonstige Einkünfte hatte. Das Einzige, was sie zunächst herausbekommen hatte: S. hatte seine Tätigkeit in der Uhrmacherwerkstatt X. aufgegeben.
Das wollte Gläubiger G. jedoch nicht so recht glauben. Denn er hatte S. neulich erst in einem Café gesehen, als dieser angeregt mit jemandem wie in einem Verkaufsgespräch vertieft war. Auf dem Tisch lagen dabei zwei französisch-sprachige Hefte mit dem Titel „Horlogerie Ancienne“. Betrieb S. nun etwa selbst den Handel mit Uhren? Leider ergaben sich zunächst keine verwertbaren Spuren.
Der Zufall wollte es, dass der Freund F. unserer Leserin begeisterter Flohmarkt-Verkäufer war. Kaum ein Wochenende, an dem F. nicht irgendwo seine Waren feil- bot ‒ sehr zum Missfallen unserer Leserin, die diesem Hobby so gar nichts abgewinnen konnte. Und dann ließ sich F. auch kaum bremsen, wenn er ihr vom dort Erlebten erzählte.
Doch plötzlich war sie mehr als nur interessiert: F. berichtete ihr, dass er am Nachbarstand einen sehr netten Händler kennengelernt hatte. Der habe sich auf antike Uhren, vor allem Standuhren, spezialisiert. Er habe erst neulich seinen Freund X., einen Uhrmachermeister beerbt, bei dem er auch einmal gearbeitet habe. Da habe er „wahre Schätze an Land gezogen“. Unsere Leserin ließ sich den Verkäufer beschreiben. Die Beschreibung passte auf S. ‒ sogar die markante Tätowierung am linken Handgelenk in Gestalt einer speziellen Taschenuhr.
Unsere Leserin konfrontierte S. mit ihren Recherchen und drohte mit der Pfändung der „wahren Schätze“. Das zeigte Wirkung: Pünktlich, wie ein frisch geöltes Uhrwerk, tilgte S. die Forderung vollständig. |
Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch.
Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.