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  • · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Was sollten Gläubiger tun, wenn sie von Zweit- oder Drittkonten des Schuldners erfahren, über die angeblich keine Zahlungen mehr laufen? Nicht treuherzig darauf vertrauen ‒ schrieb uns unsere Leserin Heike Mehlo, Hamburg. Der Schuldner kann dort nämlich über angelegte Gelder verfügen, die nicht so leicht zu entdecken sind. |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Kontenpfändung „spezial“

    Unsere Leserin kennt sich mit Kontenpfändungen gut aus und hat durch geschickte Fragen und Recherchen schon manche Zweitkonten oder verwendete Kreditkarten aufgespürt. Bei Durchsicht der Kontoauszüge des Schuldners S. hatte unsere Leserin Gutschriften von einem Referenzkonto entdeckt ‒ ein Hinweis darauf, dass S. noch ein weiteres Konto führte. S. ging auf Nachfrage sofort in die Offensive, was unserer Leserin merkwürdig vorkam. Er erklärte ausführlich, über dieses Konto schon lange Jahre zu verfügen, er hätte es nur nicht aufgelöst. Freimütig gab er unserer Leserin sogar aktuelle Kontoauszüge, die seine Angaben zu bestätigen schienen.

     

    Unsere Leserin weiß aus der Praxis, dass zahlreiche Banken sog. Anteile oder Genossenschaftsanteile anbieten, die Mitglieder bzw. Kontoinhaber zeichnen können. Ob und wie viele Anteile jemand besitzt, ist aber häufig nicht sofort zu erkennen. Legt der Schuldner ‒ wie im Fall des S. ‒ Kontoauszüge vor, fallen gezeichnete Anteile nicht sofort ins Auge bzw. sind gar nicht vermerkt und man erkennt lediglich die regulären Umsätze des Girokontos mit Abbuchungen und Gutschriften. Wie immer checkte unsere Leserin die kontoführende Bank und registrierte schnell, dass diese auch Anteile ausgab. Wie nun weiter vorgehen? Konfrontierte sie S. damit und hätte er tatsächlich Anteile, könnte er versuchen, diese noch schnell auszulösen.

     

    Unsere Leserin ging wie folgt vor: Geschickt signalisierte sie S., dass es „keinen Sinn habe, ein Konto zu pfänden, das gar nicht mehr genutzt werde“. Aber er solle bitte noch ein paar Daten zum Kontovertrag für die Akte senden, was S. auch tat. Tatsächlich war auf den Unterlagen eine kleine Spalte zu bestehenden Anteilen angegeben, die angekreuzt war. Auch wenn sie die genaue Summe nicht ersehen konnte, entschied sich unsere Leserin nach Rücksprache mit Gläubiger G. zu einer Pfändung. Resultat: S. hatte Anteile im Wert von 1.500 EUR gezeichnet, die er verborgen gehalten hatte. Damit war die Forderung fast vollständig getilgt.

     

     

    Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch.

     

    Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2025 | Seite 72 | ID 50339414