Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Die Kanzlei Schwarz Rechtsanwälte, Chemnitz, hat uns den folgenden Vollstreckungs-Tipp übersandt. Er belegt Zweierlei: Die Suche nach Geschäftspartnern des Schuldners führt oft zum Vollstreckungserfolg, denn offene Ansprüche des Schuldners sind - je nach Branche in der er tätig ist - keine Seltenheit. Darüber hinaus empfiehlt es sich, mit einem solchen einmal kontaktierten Geschäftspartner ins Gespräch zu kommen - man kann Erstaunliches über den Schuldner erfahren. |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Auskunftsfreudiges Centermanagement

    Unsere Leser hatten einen Titel gegen die Schuldnerin S., ein Werbeunternehmen, erlangt. S. bezahlte die Hauptforderung auch zügig. Allerdings ließ S. mit der Zahlung der festgesetzten Kosten auf sich warten. Unsere Leser recherchierten dann gemeinsam mit ihrem Mandanten, dem Gläubiger G., aus den verschiedenen Internetpräsentationen der S. deren potenzielle Auftraggeber. Sie prüften, ob es noch aktuell laufende Aufträge gab.

     

    In der Tat fanden unsere Leser die Werbegemeinschaft (GbR) X. eines Einkaufszentrums. Da dort im Impressum weder die Gesellschafter noch sonst eine vertretungsberechtigte Person vorhanden war, mussten unsere Leser diesen erst durch einen Anruf beim Centermanagement recherchieren. Und wie fast zu erwarten, war der Centermanager C. auch der Geschäftsführer der X.

     

    Auf die Zustellung einer Vorpfändung rief der C. dann verwundert in der Kanzlei unserer Leser an und erkundigte sich, was das sei, so etwas habe er noch nie auf dem Tisch gehabt. Auf die Erläuterung der Zusammenhänge erteilte er aber bereitwillig am Telefon Auskunft, dass es noch einen Vertrag gebe, der einen monatlich kleinen Betrag zugunsten der S. vorsehe. Der Vertrag sei aber zur Mitte des kommenden Jahres gekündigt.

     

    Dieser Zeitraum genügte unseren Lesern für die festgesetzten Kosten. Inzwischen haben sie die Pfändung und Überweisung beantragt und der G. freut sich über die Aussicht, endlich sein Geld zu bekommen. Und auch unsere Leser freuen sich, weil sie jetzt ihren guten Mandanten nicht mit ihrem Honorar belasten müssen.

     

    Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle.

     

    Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 06 / 2015 | Seite 110 | ID 43364334