22.03.2016 · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis
Vollstreckungs-Tipp des Monats
| Unsere Leserin, I. Schmid, Ehingen, Angestellte im Anwaltsbüro, konnte zunächst nur einen Teilbetrag beitreiben. Doch mit etwas Glück und der Hilfe von Facebook fand sie heraus, wo der Schuldner arbeitete. Der Rest war dann zügig erledigt. |
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