31.01.2025 · IWW-Abrufnummer 246170
Amtsgericht Oldenburg: Urteil vom 12.04.2024 – 32 M 372/23
Dieses Quellenmaterial (z. B. Original-Urteil) wurde bereits bei dem Gericht bzw. der Behörde angefordert, es liegt uns aber noch nicht vor.
Bitte versuchen Sie es in wenigen Tagen erneut.
RechtsgebietGerichtsvollzieherpraxisVorschriften§ 3 Abs. 4 GVKostG