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  • 10.10.2018 · IWW-Abrufnummer 204857

    Amtsgericht Koblenz: Kostenfestsetzungsbeschluss vom 21.09.2018 – 22 M 1863/18

    Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.


    Amtsgericht Koblenz

    Kostenfestsetzungsbeschluss


    In der Zwangsvollstreckungssache

    XXX

    Kostenfestsetzung nach § 788 ZPO

    hat das Amtsgericht Koblenz am 02.10.2018 beschlossen:

    Die von der Schuldnerin an die Gläubigerin gem. § 788 ZPO aufgrund der Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid d. AG Mayen vom 06.12.2010 (Az. 10-6910135-0-6) sowie aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss d. Amtsgerichts Koblenz vom 16.01.2018 (Az. 22 M 3530/17) zu erstattenden notwendigen Kosten der bisherigen Vollstreckungsmaßnahmen werden einschließlich weiterer Zustellungsauslagen in Höhe von 3,50 € auf

    222,82 €
    (in Worten: zweihundertzweiundzwanzig 82/100 Euro)

    nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB hieraus seit 25.06.2018 festgesetzt.

    Rechtsmittelbelehrung:

    xxx

    RechtsgebietDrittauskünfteVorschriften§ 802I ZPO