· Fachbeitrag · Amtliche Formulare
Anspruch auf Einspeisevergütung nach EEG pfänden
| Noch immer boomt die Solarbranche. Zu Recht fragen daher regelmäßig Leser, ob und wie sie Forderungen im Zusammenhang mit Fotovoltaikanlagen pfänden können - vor allem mit den amtlichen PfÜB-Formularen. Die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt, wie Sie vorgehen müssen. |
1. Wie erfährt der Gläubiger von einer Fotovoltaikanlage des Schuldners?
Falls der Gläubiger nicht aus eigener Inaugenscheinnahme der Schuldner-Immobilie weiß, dass dieser Solarstrom erzeugt, kann er im Rahmen der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO Informationen erhalten.
PRAXISHINWEIS | Fragen Sie daher im Rahmen eines solchen Verfahrens gezielt nach. Eine weitere Informationsquelle sind bei einer Kontopfändung die vom Schuldner nach § 836 Abs. 3 ZPO herauszugebenden Kontoauszüge. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig