· Fachbeitrag · Amtliche Formulare
Keine Formularpflicht bei Nachbesserung der Vermögensauskunft
| Durch Beschluss vom 18.1.17 (13a M 1813/16) hat das AG Leer entschieden: Für den Antrag auf Nachbesserung der Vermögensauskunft besteht keine Formularpflicht. |
Zur Begründung argumentiert das AG damit, dass es sich bei dem Nachbesserungsantrag nicht um einen neuen Antrag handelt. Vielmehr ist das alte Verfahren - bei dem das amtliche Formular zu verwenden ist - noch nicht beendet.
PRAXISHINWEIS | Auch wenn die Argumentation des AG nachvollziehbar ist, sollten Sie in solchen Fällen dennoch den sichersten Weg gehen und die Nachbesserung mittels amtlichen Formulars beantragen. Hierdurch werden u. U. langwierige Zwischenverfügungen durch die Gerichtsvollzieher vermieden. Die Nachbesserung kann im amtlichen Formular mit dem Modul G 4 beantragt werden. Bei Bedarf dürfen Sie Anlagen beifügen. |
G4
| weitere Angaben im Zusammenhang mit der Vermögensauskunft ☒ |
Weiterführender Hinweis
- Vermögensauskunft nachbessern - aber richtig, VE 16, 183