· Fachbeitrag · Amtliche PfÜB-Formulare
Probleme bei Anlagen und Teilzahlungsverrechnung lösen
| Der BGH steht Gläubigern beim amtlichen PfÜB-Formular zur Seite, wenn es um Anlagen und die Verrechnung von Teilzahlungen geht ( VE 16, 152 ). Wenn Sie die folgende Prüfungsreihenfolge beachten, machen Sie im Sinne des BGH alles richtig. |
1. Verwendung einer Forderungsaufstellung
Bevor ein Gläubiger beim Antrag auf Erlass eines PfÜB anstelle der im Formular enthaltenen Forderungsaufstellung auf eine (EDV-)Forderungsaufstellung als Anlage verweist, sollte er folgende Frage beantworten: Bietet die Forderungsaufstellung im Formular für meinen konkreten Fall eine vollständige Ausfüllmöglichkeit?
- Wenn ja, ist ausschließlich die Forderungsaufstellung im amtlichen Formular zu verwenden. Sie dürfen keine Anlage benutzen. Das gilt aber nicht, wenn Sie nur deklaratorisch zur Forderungsaufstellung auf Seite 3 eine Anlage beifügen, was in der Praxis regelmäßig der Fall ist.
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