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  • 25.10.2024 · Fachbeitrag · Arbeitszeugnis

    Sich in einem Titel „auf etwas beziehen“, genügt nicht

    | Dass es vor allem bei Arbeitszeugnissen entscheidend ist, den Zeugnistext möglichst Wort für Wort zu titulieren, ist nicht neu (VE 18, 62). Dasselbe gilt auch, wenn ein bereits erstelltes Zeugnis berichtigt werden soll (LAG Hamm 4.4.24, 9 Ta 35/24, Abruf-Nr. 242601 ). Es reicht dann nicht aus, wenn ein Zeugnis „entsprechend den Änderungsvorschlägen“ verlangt wird. |