· Nachricht · Digitalisierung
Neues „Mein Justizpostfach“ für Vollstreckungsdokumente nutzen
| Jüngst startete das neue digitale Angebot „Mein Justizpostfach“, mit dem Bürger an den elektronischen Rechtsverkehr „andocken“ können. Der digitale und rechtssichere Datenfluss mit der Justiz soll nun deutlich bequemer funktionieren. Gläubiger können das Postfach auch nutzen, um ihren Anwälten sensible Dokumente für die Zwangsvollstreckung zu übermitteln. |
Wer sein Justizpostfach freischalten möchte, benötigt zunächst ein Nutzerkonto beim Bund (BundID), das sich hier einrichten lässt: https://id.bund.de/de. Rund 3,5 Mio. Bundesbürger haben bereits ein solches Nutzerkonto. In einem zweiten Schritt kann man sich sein Justizpostfach dann freischalten (https://mein-justizpostfach.bund.de).
Mit dieser neuen Browseranwendung sollen Bürger Klagen bei Gericht einreichen und verschlüsselt mit ihren Anwälten oder Notaren kommunizieren bzw. Dokumente übermitteln können. Das Justizpostfach bietet Gläubigern und Mandanten daher auch ein hohes Sicherheitsniveau, wenn dem Anwalt wichtige und vertrauliche Dokumente oder Auflistungen im Rahmen einer Vollstreckung zu übermitteln sind. Diese Unterlagen können den Gläubiger selbst, Schuldner oder Drittschuldner betreffen (z. B. Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge und Belege, Tabellen, Vermögensauskünfte etc.). Gerade umfassende Dokumente über schon länger laufende Vollstreckungen stellen sensible Datenmengen dar, die tiefe Einblicke in die persönliche und wirtschaftliche Situation der Betroffenen ermöglichen.
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