07.06.2022 · Nachricht · Drittkonto
Wenn der Ehegatte sich weigert, die Pfändung anzuerkennen …
| Im Rahmen der Pfändung des Anspruchs des Schuldners auf Auszahlung von Geldern, die dem Konto des Ehegatten (Drittkonto) gutgeschrieben werden, kommt es immer wieder vor, dass der drittschuldnerische Ehegatte sich weigert, die Pfändung anzuerkennen. Argument: Die monatlichen Zahlungen (Rente) des Schuldnerehegatten liegen z. B. unterhalb der Pfändungsfreigrenze nach § 850c ZPO. Zu Recht? |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig