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Breaking News: Erstes Gericht erklärt Energiepreispauschale für pfändbar
| Die Energiepreispauschale nach §§ 112 ff. EStG ist pfändbar und unterfällt insbesondere dem Insolvenzbeschlag. |
So sagt es jetzt das AG Norderstedt (15.9.22, 66 IN 90/19). Mehr dazu in Ausgabe 11/22 von „Vollstreckung effektiv“.
Quelle: ID 48628733