· Fachbeitrag · Forderungsaufstellung
Hauptforderung mit unterschiedlicher Verzinsung: So ist sie in die Forderungsaufstellung einzutragen
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Oft haben Gläubiger, vor allem in Miet- und Pachtsachen, unterschiedliche Zinsansprüche aus einem rückständigen (Gesamt)Hauptanspruch. Im Hinblick auf die Forderungsaufstellung der Anlagen 6, 7 und 8 der neuen Zwangsvollstreckungsformulare ist fraglich, wie eine Eintragung erfolgen muss. |
1. Ausgangsfall
Der folgende Fall ist typisch für die Praxis:
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Gläubiger G. hat titulierte Ansprüche aus rückständiger Gewerbemiete in Höhe von 16.000 EUR. Hinzu kommen laufende Zinsen
von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 4.000 EUR ab dem 1.7.23 von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 4.000 EUR ab dem 1.8.23 von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 4.000 EUR ab dem 1.9.23 von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 4.000 EUR ab dem 1.10.23
Der Antrag wird am 14.10.23 bei Gericht gestellt. |
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