· Fachbeitrag · Forderungspfändung
Der „Griff ins Füllhorn“: Ausschüttungen bei Verwertungsgesellschaften pfänden
von Christian Noe B. A., Göttingen
| In jedem Jahr schütten Verwertungsgesellschaften Gelder an Musiker, Fotografen oder Autoren aus. Als Urheber steht ihnen das Geld für ihre schöpferischen Leistungen zu. Dabei kann es durchaus um höhere Summen gehen, auf die Gläubiger zugreifen können. Dieser Beitrag erklärt Ihnen wichtige Basics und wie Sie mit unserer neuen Arbeitshilfe (s. u., S. 40) dabei Zeit sparen. |
1. Klingt’s im Radio, „klingelt“ auch die Kasse
In Deutschland existieren 13 verschiedene Verwertungsgesellschaften, die vor allem in München und Berlin ihren Sitz haben. Arbeitet der Schuldner in einem kreativen Beruf, kommt es auf seine Tätigkeit an. Ob er komponiert, zeichnet oder Bücher schreibt: Es gibt jeweils eine zuständige Gesellschaft, die sich um die sog. urheberrechtlichen Nutzungsrechte kümmert. Wird z. B. ein Lied im Radio gespielt oder werden Texte und Zeichnungen für ein Buch verwendet, fließen hierfür Gelder an die Verwertungsgesellschaften.
Die Gesellschaften sammeln die Gelder ein und zahlen diese zu festgelegten Terminen anhand eines Verteilungsplans anteilig an die Urheber aus. Dies sind dann die sog. jährlichen Ausschüttungen.
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