07.03.2017 · Fachbeitrag · Forderungspfändung
Rechtsschutzbedürfnis der Forderungspfändung bei vorheriger Abtretung
| Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Der Rechtspfleger lehnt den Erlass eines PfÜB auf Arbeitseinkommen ab. Dabei weist er darauf hin, dass dem Antrag das Rechtsschutzbedürfnis fehlt. Grund: Aus den vorgelegten Vollstreckungsunterlagen ergibt sich, dass der Schuldner laut Teilzahlungsvereinbarung den jeweils pfändbaren Teil seines Lohn- und Gehaltsanspruchs zur Sicherung seines Zahlungsversprechens an den (Pfändungs-)Gläubiger abgetreten hat und der Gläubiger lediglich die Offenlegung der Abtretungserklärung bei dem ihm bekannten Arbeitgeber zu veranlassen hätte. Steht es dem Vollstreckungsgericht zu, den beantragten PfÜB zurückzuweisen, weil eine Abtretungserklärung unterzeichnet ist? |
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