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  • · Nachricht · Forderungspfändung

    VG WORT: Ausschüttungstermine 2024 beachten

    | Was es mit den unterschiedlichen Verwertungsgesellschaften auf sich hat und wie Sie auf jährliche Ausschüttungen an Schuldner zugreifen, haben wir bereits erklärt ( VE 24, 39 ). Vielleicht gehen Sie erst seit Kurzem gegen Schuldner vor, die mit Texten und Büchern ihr Geld verdienen und haben bisher nicht auf die wichtigen Stichtage achten müssen. Achtung: Bei der Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT) ist jetzt aktuell „Ausschüttungszeit“ für 2024. |

     

     

    Beachten Sie | Die Herbstausschüttung betrifft digitale Verwertungen (Internettexte). Hier kommen häufig noch höhere Summen zusammen, bei denen sich ein Zugriff lohnen kann. Wenn Sie einen PfÜB bei einer Verwertungsgesellschaft erwirken, greifen Sie damit auf alle künftig dort erfolgenden Ausschüttungen zu, bis die Forderung getilgt ist. Sie müssen nicht für einzelne zukünftige Ausschüttungen jeweils einen neuen PfÜB beantragen.

     

    PRAXISTIPP | Die Rechteinhaber erhalten zu den Auszahlungen auch sogenannte Ausschüttungsbriefe. In denen wird detailliert aufgeschlüsselt, wie sich die Beträge zusammensetzen. Grundsätzlich können Sie bei der Pfändung des Auszahlungsanspruchs auch die Herausgabe des letzten Ausschüttungsbriefs verlangen. Nach § 836 Abs. 3 S. 1 ZPO ist der Schuldner verpflichtet, über die Forderung vorhandene Urkunden herauszugeben (VE 24, 39). Sie können dann anhand des Briefs überprüfen, ob Sie die darin ausgewiesene, vollständige Summe von der Verwertungsgesellschaft als Drittschuldner erhalten haben.

     

    Werden Ihnen als Gläubiger-Vertreter mehrere Ausschüttungen ausgezahlt, sollten Sie jeweils auch den dazu erstellten Ausschüttungsbrief vom Drittschuldner verlangen.

     

    von Christian Noe B. A., Göttingen

    Weiterführender Hinweis

    • Der „Griff ins Füllhorn“: Ausschüttungen bei Verwertungsgesellschaften pfänden, VE 24, 39
    Quelle: Ausgabe 08 / 2024 | Seite 128 | ID 50071479