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  • 25.10.2013 · Fachbeitrag · Forderungspfändung

    Zwangsversteigerung: Auf Ansprüche zugreifen

    | Über das Verfahren zur Pfändung des Anspruchs gegen den Ersteher auf Zuschlagserteilung und wenn der Gläubiger gegen einen sog. Berechtigten vorgehen möchte, der einen Anspruch auf den zu verteilenden Erlös hat, haben wir bereits berichtet (VE 12, 195, 205). Gleiches gilt für die Vorgehensweise bei einer Pfändung, wenn Ansprüche eines Inhabers eines im Grundbuch eingetragenen Rechts auf Beteiligung am Versteigerungserlös existieren (VE 13, 178). Der folgende Beitrag beschreibt die Pfändungsmöglichkeiten bei Eigentümergrundpfandrechten. |