· Fachbeitrag · Forderungsvollstreckung
Anspruch B: Forderung muss bestimmt sein
| In der Praxis der Forderungsvollstreckung kommt es im Bereich der Pfändung von Sozialleistungen immer wieder zu Problemen bei der Antragstellung. Der folgende Beitrag zeigt ein aktuelles Problem bei der Pfändung gegenüber der Deutschen Rentenversicherung als Drittschuldnerin und dessen Lösung ‒ mit konkreten Handlungsempfehlungen. |
1. Ein typischer Praxisfall
Immer wieder ist festzustellen, dass der PfÜB in den o. g. Fällen folgende Angaben enthält:
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Drittschuldner (genaue Bezeichnung des Drittschuldners: Firma, bzw. Vor- und Zuname, vertretungsberechtigte Person/-en, jeweils mit Anschrift; Postfach-Angabe ist nicht zulässig; bei mehreren Drittschuldnern ist eine Zuordnung des Drittschuldners zu der/den zu pfändenden Forderung/-en vorzunehmen)
Herr/Frau/Firma Deutsche Rentenversicherung ... |
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