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  • · Fachbeitrag · Forderungsvollstreckung

    Vorauspfändung bei Eigentümerbriefgrundschuld

    | Der BGH hat entschieden: Bei einer Vorauspfändung (Dauerpfändung) für künftig fällig werdende Unterhaltsansprüche kann Pfändungsgegenstand auch eine Eigentümerbriefgrundschuld des Schuldners sein. |

    Sachverhalt

    Die Gläubigerin betrieb gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem gerichtlich protokollierten Vergleich, in dem dieser sich verpflichtet hatte, Trennungsunterhalt i. H. v. 730 EUR monatlich an die Gläubigerin zu zahlen. Nach dem Vergleich erhöht sich der Unterhalt u.a. auf 1.000 EUR monatlich, sobald für den gemeinsamen Sohn kein Unterhalt mehr zu zahlen ist.

     

    Mittels PfÜB pfändete die Gläubigerin wegen rückständiger Unterhaltsforderungen von 11.000 EUR sowie wegen laufenden Unterhalts von 1.000 EUR monatlich die Ansprüche des Schuldners aus einer im Grundbuch eingetragenen (Brief-)Eigentümergrundschuld über 10 Mio. EUR nebst Zinsen. Neben der Überweisung zur Einziehung wurde angeordnet, dass der Grundschuldbrief ‒ hilfsweise zur Bildung eines Teilgrundschuldbriefs ‒ an die Gläubigerin herauszugeben ist. Dagegen hat der Schuldner Beschwerde eingelegt, die als Erinnerung behandelt worden ist. Im März 2020 glich der Schuldner die bis dahin bestehenden Unterhaltsrückstände aus.