· Fachbeitrag · Gläubigertaktik
Besser vollstrecken dank Insolvenz
von Dipl.-RPfl. (FH) Stefan Lissner, Konstanz
| Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bedeutet wegen der daraus resultierenden Vollstreckungsverbote oft, nicht immer, das vorläufige, meist sogar das endgültige Ende der Zwangsvollstreckung. Mitunter kann die Insolvenz aber auch einen Vorteil für den später vollstreckenden Gläubiger bringen, wie der folgende Beitrag zeigt. |
1. Ausgangsfall
In einem Insolvenzverfahren über das Vermögen einer natürlichen Person wurde
- a) die Restschuldbefreiung beantragt,
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