· Fachbeitrag · Immobiliarvollstreckung
Keine Eintragung einer Zwangssicherungshypothek ohne Nachweis vollstreckungsrechtlicher Voraussetzungen
| Die Eintragung einer Zwangshypothek ist nicht nur ein Grundbuchgeschäft, sondern zugleich eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung. Das Grundbuchamt muss daher sowohl die grundbuchrechtlichen Eintragungsvoraussetzungen als auch die vollstreckungsrechtlichen Anforderungen beachten. |
Daher kann die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek nur vorgenommen werden, wenn
- ein mit einer Vollstreckungsklausel versehener Titel vorgelegt wird und
- die sonstigen vollstreckungsrechtlichen Voraussetzungen nachgewiesen sind (OLG München 20.10.11, 34 Wx 455/11).
Quelle: Ausgabe 03 / 2012 | Seite 38 | ID 31675170