· Nachricht · IWW-Webinar
Wenn der Schuldner Miteigentümer ist ...
| Oft wird aus dem Grundbuchauszug ersichtlich, dass der Schuldner Miteigentümer des Grundstücks oder einer Eigentumswohnung ist. Das Problem: Meist liegt nur ein Schuldtitel gegen ihn und nicht gegen weitere Miteigentümer vor. |
Unser Experte Dieter Schüll erläutert Ihnen in unserem Webinar am 10.7.18 die Maßnahmen und Vollstreckungsmöglichkeiten gegen den Schuldner, die den Gläubiger in die Position bringen, das Zwangsversteigerungsverfahren nicht nur für das Miteigentum, sondern für den gesamten Grundbesitz einzuleiten. Das sind u. a. die Themen:
- Pfändung des Auseinandersetzungsanspruchs in Bruchteilge-meinschaft/Miteigentumsanteil
- Wesentliche Merkmale und Risiken der Zwangsverstei-gerung zwecks Aufhebung einer Gemeinschaft
- Teilungsversteigerung aus einem erwirkten PfÜB gegen die Miteigentümer
- Pfändung und Verwertung einer nicht mehr valutierenden aber im Grundbuch nicht gelöschten Zwangssicherungshypothek
- Spezielles rund um die Zwangssicherungshypothek bei Insolvenz des Eigentümers
Weitere Einzelheiten erfahren Sie hier: http://www.iww.de/webinar/vollstreckungsrecht
Quelle: ID 45303786