· Fachbeitrag · Kontopfändung
Bestimmtheit des Pfändungsbeschlusses bei Pfändung angeblicher Forderungen gegen eine Bank
| Der BGH hat sich jetzt gläubigerfreundlich gezeigt. Es ging um die Bestimmtheit des Rechtsgrundes der zu pfändenden Forderung und des Pfändungsumfangs bei der Pfändung gegenüber einer Bank. |
Sachverhalt
Der Gläubiger hatte gegenüber der Bank (Drittschuldnerin) einen Pfändungsbeschluss mit folgenden Formulierungen erwirkt, die der BGH für bestimmt genug erachtet:
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Auf Grund dieser Ansprüche … werden die nachstehend aufgeführten angeblichen Forderungen der Schuldnerin gegen die … S. ... solange gepfändet, bis der Gläubigeranspruch vollständig besichert ist. Die Pfändung erstreckt sich auf Ansprüche
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