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  • · Fachbeitrag · Leser-Erfahrungsaustausch

    Vollstreckungs-Tipp des Monats: Die Hellseherin

    | In dem Fall, den uns unsere Leserin Jasmin W. eingesandt hat, die bei einem Energieversorgungsunternehmen arbeitet, schien es fast aussichtslos, noch an Geld zu kommen. Doch eine Facebook-Recherche führte zu einer ungewöhnlichen Tätigkeit der Schuldnerin. Und dies wiederum brachte den Vollstreckungserfolg. |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Die Hellseherin

    In der Energiebranche ist es besonders schwierig, von säumigen Kunden, die aufgrund eines Umzugs ihre Schlussabrechnungen aus der alten Wohnung nicht bezahlen, Forderungen beizutreiben. Oft liegen Zwangsräumungen vor, die aufgrund von Mietschulden durchgeführt wurden. Bei vielen dieser Fälle hat der Energieversorger bereits die Gas - bzw. Wasserlieferung infolge von Energieschulden durch Versorgungssperre eingestellt. Die Kunden hingegen sind verschwunden, ohne jegliche Adresse anzugeben.

     

    Auch im Fall unserer Leserin war es so. Die Schuldnerin S. bezog zwar Leistungen des Jobcenters nach SGB II. Sie gab dem Unternehmen unserer Leserin aber keine neue Adresse an. Dafür hatte sie Gasschulden in Höhe von 1.900 EUR hinterlassen. Zwar konnte die Forderung tituliert werden, aber an Vollstreckungsmaßnahmen war nicht zu denken. Diese verliefen nämlich alle fruchtlos.

     

    Doch unsere Leserin hatte ein wachsames Auge. Als sie bei Facebook nach der S. suchte, traf sie auf eine Internetseite „Hellseherin und Heilerin V.“. Schnell wurde unserer Leserin klar, dass dies die S. war. Stolz präsentierte sich S. zudem auf einem Foto.

     

    Aufgrund der präzisen Hinweise und Daten auf der Facebook-Seite konnte unsere Leserin schnell agieren und den Gerichtsvollzieher X. mit der Vollstreckung beauftragen. Und: Tatsächlich gelang es dem X. die Tageseinnahmen der S. zu pfänden, was zu einer zumindest teilweisen Befriedigung führte. Auch das örtliche Jobcenter interessierte sich für diese spezielle Nebentätigkeit der S. Denn immerhin bezog sie Leistungen nach dem SGB II.

     

    Diese Entwicklungen hatte die S. wohl trotz ihrer besonderen Fähigkeiten nicht vorausgesehen.

     

     

    Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle.

     

    Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 06 / 2014 | Seite 110 | ID 42659032