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  • · Fachbeitrag · Leser-Erfahrungsaustausch

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | „Nicht beim ersten Widerstand aufgeben“. Dieser Leitsatz hat sich beim „Vollstreckungs-Tipp des Monats“ schon häufig als „goldene Regel“ erwiesen. Mal ging es um den Aufenthalt eines Schuldners, der sich erst beim wiederholten Lesen der Akte offenbarte, mal war es dessen Vermögen, auf das sich nur nach hartnäckiger Recherche Rückschlüsse ziehen ließen. Im folgenden Fall, den uns unser Leser Thomas Schneider, Essen, eingesandt hat, ließ die Tätigkeit des Schuldners zwar eine ungewöhnliche Vollstreckungsmöglichkeit vermuten. Sie benötigte aber einen zweiten Anlauf ... |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Der Vielflieger

    Der finanzielle Absturz des Schuldners S. hatte ausschließlich private Gründe. Er lebte auf zu großem Fuß. Und wie oft in solchen Fällen: S. merkte es erst, als es zu spät war. Schließlich konnte auch sein sehr gutes Einkommen als Vertriebsleiter bei einem weltweiten Anbieter von Spezialmaschinen die immer größer werdenden finanziellen Lücken nicht mehr schließen.

    Am Ende dieser bedauerlichen Entwicklung stand, wie so oft, die Verbraucherinsolvenz. Die Gläubiger fragten sich natürlich, wo noch etwas bei S. zu holen sei. So auch Gläubiger G., der unseren Leser beauftragte.

    Unser Leser wusste, dass Kundenbesuche ein wichtiger Bestandteil der Tätigkeit des S. als Vertriebsleiter waren. Da die Kunden des S. überwiegend in Übersee ihren Sitz hatten, vermutete unser Leser, dass S. ein Vielflieger war. Dann müsste er doch ein sog. Meilenkonto haben. Hier müsste sich im Laufe der Zeit einiges an Flugmeilen angesammelt haben. Auf diese wollte unser Leser mittels Pfändung zugreifen.

    Die Anfrage bei der größten deutschen Fluggesellschaft verlief allerdings negativ. Hier war kein Meilenkonto des S. vorhanden. Konnte das wirklich sein? Ja, denn unser Leser forschte weiter und fand heraus, dass S. „sicherheitshalber“ sein Meilenkonto bei der österreichischen Tochter der deutschen Fluggesellschaft führte. Dort hatte sich inzwischen ein sechsstelliger (!) Meilenbetrag angesammelt. Dieser entsprach einem Wert von ca. 1.200 EUR. Hierauf griff unser Leser zu und G. freute sich, dass er seine Forderung doch noch realisieren konnte.

    Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch monatlich veröffentlichen.

     

    Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

     

    Quelle: Ausgabe 07 / 2012 | Seite 126 | ID 34021690