· Fachbeitrag · Leser-Erfahrungsaustausch
Vollstreckungs-Tipp des Monats
| Unser Leser, RA Dipl.-Jur. Till-Alexander Hoppe, Kiel, hat die Erfahrung gemacht, dass Verdachts-Kontopfändungen gegenüber Schuldnern in den neuen Bundesländern überwiegend mit Erfolg geführt werden können. |
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Die Wirtschaft der DDR litt unter permanentem Kapitalmangel. Die Staatsführung bemühte sich daher um eine Erhöhung der Sparquote. Aufgrund der Anweisung 34/55 des Finanzministeriums wurde die Zahl der Sparkassenstellen massiv erhöht. Folge: Nahezu jeder Bürger der DDR hatte vor der Wiedervereinigung ein Konto bei einer Sparkasse der vormaligen Sparkassenverbände. Mit der Wiedervereinigung gingen die Aufgaben der Sparkassenverbände der DDR auf die gegenwärtig drei bestehenden bundesdeutschen Sparkassenverbände über. Dies sind der
Aufgrund der historischen Kundenbindung, der Tendenz zum Beibehalten des Gewohnten und der Quantität der Filialen haben viele ehemalige Bürger der DDR dort Konten behalten. Gleiches gilt für Konten bei Volks- und Raiffeisenbanken in den neuen Bundesländern. Denn zu Zeiten der DDR war die Bäuerliche Handelsgenossenschaft (BHG) die landwirtschaftliche Universalgenossenschaft. Im Rahmen der Wiedervereinigung bildete sich die BHG zu Erwerbsgenossenschaften nach dem Genossenschaftsgesetz um. Das Kredit-und Warengeschäft wurde abgetrennt und auf die Volks- und Raiffeisenbanken bzw. die Warengenossenschaften aufgeteilt. Kunden blieben so oft bei den ihnen vertrauten Beratern. Fazit unseres Lesers: Verdachtspfändungen bei Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken in den neuen Bundesländern lohnen sich immer - wobei „lohnen“ auch bedeutet, dass überhaupt Konten aufgespürt werden. |
Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch monatlich veröffentlichen. Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.