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  • · Fachbeitrag · Leser-Erfahrungsaustausch

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Unsere Leserin, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Kathleen Thomzick, Weddingstedt, hat uns einen Fall zugesandt, der zeigt, wie wichtig es ist, die Möglichkeiten des Internets zu nutzen. Es muss nicht immer Facebook sein! |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Zugriff dank StudiVZ

    Schuldner S. fing 2004 seine Fahrschulausbildung bei Gläubiger G. an und nahm mehrere Fahrstunden. Nach Rechnungstellung zahlte er nicht und kam auch nie wieder. Unsere Leserin machte für G. dessen Forderungen im gerichtlichen Mahnbescheidsverfahren geltend. Der S. zahlte aufgrund der Vollstreckungsmaßnahmen zwar - ungeregelmäßig - Raten. In 2008 verzog er aber unbekannt. Es konnte dann eine neue Adresse herausgefunden und erneut der Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragt werden. Dieser teilte jedoch mit, dass S. unter der angegeben Adresse nicht zu ermitteln sei (kein Briefkasten, kein Klingelschild).

    Auf Nachfrage bei den Nachbarn, erklärten diese, dass sie den S. entweder gar nicht kennen oder nur wissen, dass dort ein „junger Mann“ wohnt. Da unserer Leserin jedoch bekannt war, dass der Vater V. des S. ein Geschäft am Ort ihrer Kanzlei hatte, rief sie V. an und fragte, ob er wisse, wo S. sich aufhalte. Der V. teilte mit, dass er zwar keinerlei Kontakt mit S. mehr habe, aber wisse, dass S. sich unter der angegebenen Adresse aufhalte. Die Akte wurde dann zunächst auf Frist gelegt.

    Einige Monate später hatte unsere Leserin die Idee, den S. über die Online-Community „Studi-VZ“ zu suchen. Volltreffer! S. hatte dort ein Profil und keinerlei Daten gesperrt, sodass unsere Leserin volle Einsicht darauf hatte. Da S. sein Geburtsdatum und Wohnort angegeben hatte, war klar, dass es sich tatsächlich um den Gesuchten handelte. Auf einem seiner Fotos war er als Bundeswehrsoldat mit Namensschild (Vor- und Nachname) abgebildet.

    Umgehend ermittelte unsere Leserin das zuständige Besoldungsamt der Wehrbereichsverwaltung und beantragte den Erlass eines PfÜB im Hinblick auf den Sold des S., der antragsgemäß erlassen wurde. Nach mehr als sechs Jahren wurde die komplette Forderung befriedigt.

    Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle.

     

    Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2013 | Seite 20 | ID 37006670