22.02.2013 · Fachbeitrag · Leser-Erfahrungsaustausch
Vollstreckungs-Tipp des Monats
| Heute stellen wir Ihnen einen Fall unserer Leserin Tina Grossin, gepr. Rechtsfachwirtin, Kassel, vor. Der Fall zeigt, dass sich manchmal die Einstellung des Schuldners, trotz bestehender Verpflichtungen – hier sogar aus einem gerichtlichen Vergleich – nicht zahlen zu wollen, aushebeln lässt. |
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