· Fachbeitrag · Leser-Erfahrungsaustausch
Vollstreckungs-Tipp des Monats
| Manchmal helfen auch die aussichtslosesten Dinge bei der Realisierung einer Forderung weiter. Dieses Fazit zieht unser Leser Martin Graf, Rechtsbeistand, Annweiler am Trifels, angesichts seines lesenswerten Vollstreckungs-Tipps. |
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Unser Leser vertrat eine Fahrschule wegen Forderungen gegen eine ehemalige Fahrschülerin, die S. Diese war zunächst unbekannt verzogen, später hatte sie geheiratet und unser Leser konnte in mühevoller Kleinarbeit ihre Adresse herausfinden. Zu holen war - zunächst - allerdings nichts. S. hatte die eidesstattliche Versicherung abgegeben.
Einige Jahre später wurde S. geschieden. Sie wechselte ihre Wohnungen regelmäßig, es kam zu einigen Namensänderungen und schließlich war auch beim Einwohnermeldeamt aufgrund eines Verbots zur Weitergabe der neuen Adresse nichts mehr zu erfahren.
Inzwischen waren sechs Jahre vergangen. Mehr aus Verzweiflung denn aus Überzeugung wagte unser Leser einen allerletzten Versuch: Er wählte die seit sechs Jahren in der Akte befindliche, alte Handynummer der S. Viel Hoffnung hatte er allerdings nicht. Und doch: S. meldete sich tatsächlich mit ihrem Geburtsnamen. Völlig überrascht teilte sie auch Ihre aktuelle Adresse mit. Sie war sogar mit einer Ratenzahlung einverstanden. So konnte unser Leser die Sache erledigen, womit er nicht mehr gerechnet hatte. |
Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle. Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.