· Fachbeitrag · Leser-Erfahrungsaustausch
Vollstreckungs-Tipps des Monats
| Heute stellen wir Ihnen zwei kurze, nicht ganz alltägliche Fälle vor. Beide zeigen eindrucksvoll, dass konsequentes Handeln ein Erfolgsgarant für die Zwangsvollstreckung ist. Im ersten Fall unseres Lesers Bernd Schubert, Rechtsanwalt aus Würzburg, war die Schuldnerin nur nach „sanftem Druck“ bereit, zu zahlen. |
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Der Mandant G. unseres Lesers, ein Tierarzt, hatte Hunde der Schuldnerin S., einer Züchterin, behandelt. Die S. war allerdings nicht bereit, das Honorar von etwa 900 EUR zu zahlen. Nach unproblematischer Titulierung mittels Vollstreckungsbescheid gab sie die eidesstattliche Versicherung ab. Dort erklärte S., über keinerlei Einkommen zu verfügen. Der G. recherchierte daraufhin im Internet. Er förderte eine Anzeige zu Tage, in der die S. zwei junge Dackel zum Kauf anbot. Unser Leser zögerte nicht lange: Er schrieb die S. an und wies auf deren Angaben im Vermögensverzeichnis und das Kaufangebot im Internet hin. Das Schreiben rundete er mit einer Darstellung der möglicherweise strafrechtlichen Relevanz des Verhaltens der S. ab. Dies führte zu einer klaglosen, vollständigen Tilgung der Gesamtforderung in drei Raten. |
Der zweite Fall stammt von unserer Leserin Patricia Lasalle, Vollstreckungs-Sachbearbeiterin, Herford. Hier ging es um einen ehemaligen Untermieter des Gläubigers, der sich wohl in einem „Dschungel-Camp“ wähnte.
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Ein Mandant unserer Leserin, der G., der ein Haus mit einem Carport besitzt, hatte ein ungewöhnliches Problem. Schuldner S., der früher zur Untermiete in dem Haus des G. gewohnt hatte, besetzte den Carport und verrichtete dort u.a. auch seine Notdurft. Er zapfte zudem die Strom- und Wasserleitungen an und weigerte sich das Grundstück zu verlassen. Einer Räumungsklage gab das Gericht zwar statt. Auch konnte der Gerichtsvollzieher den S. zunächst zur Räumung bewegen. Er kehrte aber immer wieder zurück. Dieses „Spiel“ wiederholte sich mehrfach. Erst eine Strafanzeige war erfolgreich. Der S. blieb bis heute dem Carport fern. Es empfiehlt sich also, in solchen Fällen nicht zimperlich zu sein. |
Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle. Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.