· Fachbeitrag · Lohnnachzahlung
Vorsicht bei Lohnnachzahlungen
| Weshalb einem Schuldner Lohnnachzahlungen zustehen, kann unterschiedliche Gründe haben. Wollen Sie darauf zugreifen, müssen Sie die folgenden „Spielregeln“ beachten, damit es nicht zu Fehlern kommt, die für Sie verlustreich enden. |
1. Zeitraum, für den Zahlungen bestimmt sind, ist maßgeblich
Eine Nachzahlung von Arbeitslohn ist pfändungsrechtlich nach dem Entstehungsprinzip zu behandeln. Jedem Monat ist also der konkrete Anteil an der Nachzahlung zuzurechnen (AG Neuburg JurBüro 16, 444). Nachzahlungen müssen folglich bei dem Abrechnungszeitraum berücksichtigt werden, für den ‒ nicht in dem! ‒ sie gezahlt werden.
2. So ist zu rechnen
Drittschuldner müssen somit das Gesamteinkommen nachberechnen. Dabei sind die Verhältnisse des betreffenden Auszahlungszeitraums zugrunde zu legen. Hieraus ist dann erneut der pfändbare Einkommensanteil zu ermitteln.
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