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  • · Fachbeitrag · Nachbarrecht

    So vollstrecken Sie aus einem Schiedsvergleich

    von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

    | Anträge darauf, einen Schiedsvergleich zu vollstrecken, kommen in der gerichtlichen Praxis meist im Bereich von Nachbarschaftsstreitigkeiten vor. Dabei empfiehlt sich die im Beitrag erläuterte Vorgehensweise. |

    1. Ausgangsfall

    Der folgende Fall ist typisch für das Entstehen eines Schiedsvergleichs:

     

    • Überwuchernde Pflanzen

    Vom Grundstück des A. in Rheinland-Pfalz wuchern über dessen Grenze in den Vorgartenbereich des B. Pflanzen, ohne dass A. sie ordnungsgemäß zurückschneidet. Durch den Bewuchs werden die Dachrinnen am Haus des B. verstopft, wodurch dieser einen Abwehr- bzw. Unterlassungsanspruch gegen A. hat.

     

    Nachdem B. das zuständige Schiedsamt angerufen hat, schließen die Parteien im Schiedsamtstermin einen Vergleich folgenden Inhalts: „A. verpflichtet sich, bis zum 4.3. sämtlichen von seinem Grundstück ausgehenden Überwuchs auf das Grundstück des B. ordnungsgemäß in die Grenze seines Grundstücks zurückzuschneiden. Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass die Grenzwand die Grenze beider Grundstücke bildet.“

     

    A. kommt dieser Pflicht nicht nach. Was kann B. dagegen tun?