· Nachricht · P-Konto
Kindergeld/Kindesunterhalt als Gutschrift auf P-Konto pfändbar?
| Es kommt immer wieder vor, dass dem Schuldner auf seinem P-Konto monatlich Kindergeld ‒ derzeit 250 EUR/Kind ‒ und Kindesunterhalt für ein bei ihm lebendes Kind gutgeschrieben werden. Es stellt sich die Frage, ob diese Gutschriften bei Überschreitung des Freibetrags der Pfändung unterliegen oder auf Antrag des Schuldners freizugeben sind. |
Schuldner S. verdient monatlich netto 2.000 EUR; bei ihm lebt sein minderjähriger Sohn, für den die Mutter M. monatlich 300 EUR Unterhalt zahlt. Dieser Betrag wird dem P-Konto des S. monatlich gutgeschrieben, ebenso das Kindergeld.
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Der monatliche Freibetrag auf dem P-Konto setzt sich wie folgt zusammen: | |
a) Grundfreibetrag gemäß § 899 Abs. 1 S. 1 ZPO | 1.500,00 EUR |
b) Erhöhungsbetrag für 1. Person (§ 899 Abs. 1 S. 1, § 850c Abs. 2 S. 1 Nr. 1, § 902 S. 1 Nr. 1a ZPO) | 561,43 EUR |
c) Kindergeld gemäß § 902 S. 1 Nr. 5 ZPO | 250,00 EUR |
d) monatlicher Kindesunterhalt | 300,00 EUR |
Gesamtfreibetrag | 2.611,43 EUR |
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