20.10.2024 · Nachricht · P-Konto
Praxisfall zur Anpassung des P-Konto-Freibetrags
| Der Gläubiger pfändet beim Schuldner das P-Konto. Hierauf überweist die Bank dessen – nicht gepfändeten – Lohn. Der Schuldner beantragt unter Berufung auf den BGH (10.11.11, VII ZB 64/10, Abruf-Nr. 114158 ), den P-Konto-Freibetrag an den Lohnpfändungsfreibetrag anzupassen. Zu Recht? |
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